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   BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B   

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BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B (https://dejure.org/2009,56251)
BSG, Entscheidung vom 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B (https://dejure.org/2009,56251)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - B 5 R 454/07 B (https://dejure.org/2009,56251)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 R 33/05
  • BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Auszug aus BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
    18 Die Klägerin macht geltend, das Berufungsgericht sei von der Entscheidung des BSG vom 26.1.2000 (B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7) abgewichen.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
    Notwendig ist eine Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis zwischen den am Rechtsstreit Beteiligten und dem Dritten (BSGE 85, 278, 279; 93, 283, 285).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
    11 Wird ein Verstoß gegen diese Norm gerügt, muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: 1. Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, 2. Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, 3. Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, 4. Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und 5. Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus BSG, 26.01.2009 - B 5 R 454/07 B
    Notwendig ist eine Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis zwischen den am Rechtsstreit Beteiligten und dem Dritten (BSGE 85, 278, 279; 93, 283, 285).
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